Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
ab 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
ab 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Krafträder bis 35 kW
Ab 18 Jahre
Leichtkrafträder bis 125 cm³
Die Yamaha NMAX 125 ist unser Automatikzweirad
Ab 16 Jahre
Leichtkrafträder bis 125 cm³ (A1)
nur im Inland gültig!
Die Yamaha NMAX 125 ist unser Automatikzweirad
Ab 25 Jahre
Zwei- und dreirädrige Kleinrafträder
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Ab 15 Jahre
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor
Ab 15 Jahre
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Ab 17 / 18 Jahre
Kraftwagen der Klasse B mit Gespann bis 4,25 t zG
Ab 17 / 18 Jahre
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger bis 3,5t zG
Ab 17 / 18 Jahre
10 Stunden Handschalter, Rest Automatik (es darf danach jedes Fahrzeug gefahren werden
Leichte LKW
über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
Ab 18 Jahre
Leichte Lastzüge
Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in beiden Fällen max. 12 Tonnen
Ab 18 Jahre
Schwere LKW
nach oben keine Beschränkung
Ab 18* / 21 Jahre
Schwere Lastzüge
Zugfahrzeug der Klasse C (Kfz ab 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG.
Ab 18* / 21 Jahre
Zugmaschinen bis 40 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
ab 16 Jahre
Zugmaschinen bis 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h
ab 16 Jahre