ein erfahrenes Team, dass sie kompetent durch ihre Weiterbildungen gemäß Kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz führt.
Nach Entscheidung der EU-Kommision müssen alle Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen künftig 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren gemäß Kraftfahrer-Qualifikations-Gesetz für Fahrer/-innen nachweisen.